Der Schulelternbeirat, kurz SEB, stellt sich vor

Was ist ein SEB?


Der SEB (Schulelternbeirat) ist ein Elterngremium, dessen unbedingte Bildung im Schulgesetz verankert ist (§40 SchulG). Er „hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.“ Der dem SEB gesetzlich zugemessene Einfluss auf schulische Belange  reicht von der Pflicht der Schulleitung, den SEB zu bestimmten Themen mindestens anzuhören bis zu Entscheidungen, bei denen die Schulleitung die Zustimmung des SEB benötigt. Der SEB redet mit bei der Schulbuchausstattung, ist im Schulträgerausschuss der Gemeinde vertreten und entsendet Vertreter in die Gesamtschulkonferenz und in den Schulausschuss. 

Der Altriper SEB steht traditionell in einem sehr guten und harmonischen Verhältnis zu Eltern, Lehrern und Schulleitung unserer Grundschule. Die familiäre Atmosphäre in Altrip sorgt für ein hohes Maß an Vertrauen zwischen allen beteiligten Personen. Zum Gedeihen unserer Schule tragen auch das hohe Engagement seitens der Lehrkräfte und Eltern bei, das sich immer wieder bei diversen gemeinsamen und sich jährlich wiederholenden Veranstaltungen zeigt. 




Wer ist der SEB?


Der SEB ist ein durch Wahlvertreter aller Eltern gewähltes Gremium, das für 2 Jahre gewählt wird. Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus der Anzahl der Schüler der Schule. Oft sind die Mitglieder auch Klassenelternsprecher (KES) in einer der Klassen. Aktuell gehören folgende Personen zum SEB der Albert-Schweitzer-Grundschule Altrip.


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